Grundpflege
Die Körperpflege oder das Sicherstellen einer bedarfsgerechten Ernährung gehören zur so genannten Grundpflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Schon im Rahmen dieser Grundpflege versorgen Sie unsere qualifizierten Pflegemitarbeiter sehr persönlich und ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sollten Sie noch nicht über eine Pflegestufe verfügen, dies aber für sich oder einen Angehörigen in Erwägung ziehen, so unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung und sind auf Wunsch auch bei der Begutachtung durch den MDK anwesend